Torfkahnbedingungen

1. Leistung

Die Torfkahnfahrten erfolgen entsprechend der schriftlichen und verbindlichen Auftragsbestätigung durch den Torfkahnschiffer Osterholz-Scharmbeck e.V. Dies gilt auch für Zusatzleistungen. Sonderwünsche (längere Fahrzeit, mehr Pausenzeiten) sind nach Vorabsprache möglich und werden extra berechnet. Die Kosten für die gebuchten Leistungen sind im Voraus fällig.

2. Kahnordnung

Im Interesse der Sicherheit aller Bootsgäste und zum Schutz der Natur ist sämtlichen Anweisungen des Bootsführers Folge zu leisten. Je nach Torfkahn sind maximal 16 Personen zulässig. Nichtschwimmer sollen grundsätzlich vor dem Betreten des Schiffes die zur Verfügung stehenden Schwimmwesten anlegen. Gleiches gilt für Kinder bis 10 Jahren und Personen, die auf Hilfestellung angewiesen sind. Während der Fahrt sind das Aufstehen, Überbordlehnen, Beine und Hände außenbords hängen verboten. Ein übermäßiger Alkoholkonsum ist nicht erlaubt.

Bei Nichteinhaltung der Ordnung und vereinbarten Zeiten können alle oder einzelne Gäste von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Ersatzleistung oder Kostenerstattung. Die Fahrt wird unabhängig von der Witterung durchgeführt. Die Plätze sind nicht überdacht. Der Verein „Torfkahnschiffer Osterholz-Scharmbeck e.V.“ übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden jeglicher Art.

3. Kündigung, Rücktritt

Der Torfkahngast kann vor dem Abfahrttermin durch schriftliche Erklärung von der Torfkahnfahrt zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei der Buchungsstelle eingeht. Für entstandene Aufwendungen verlangt der Torfkahnbetreiber wie folgt Ersatz:

– ab 4 Wochen vor der Abfahrt 20 % des Charterpreise

– bis 7 Tage vor der Abfahrt 50 % des Charterpreises

– bis 1 Werktag (mind. 24 Stunden) vor der Abfahrt 100 % des Charterpreises

Bei einer Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann der Torfkahnschiffer-Verein von dem Vertrag zurücktreten. Bei einem Ausfall der Tour durch die Nichteinhaltung der Zahlungstermine gelten die obigen Regelungen für die Ersatzansprüche der Torfkahnschiffer. Bei einer Absage durch den Torfkahnschiffer Osterholz-Scharmbeck e.V. oder dem Bootsführer aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (Bootsschäden, gefährliche Wetterverhältnisse (-lagen), höhere Gewalt usw.) kann der Torfkahngast zwischen einer Rückzahlung oder einem Ersatztermin wählen. Weitere Ersatzansprüche entstehen nicht.

Torfkahn beim Segelsetzen